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Großes weißes Haus mit rotem Dach auf einer grünen Wiese im Schwarzwald, Bäume und Hügel dahinter

Immobilienkauf – Leistungen eines Notars

Für viele Menschen ist der Kauf einer eigenen Immobilie das finanziell größte und wichtigste Geschäft ihres Lebens. Dabei müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich hohe Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Um Käufer und Verkäufer bei diesem wichtigen Vorgang sachgemäß zu beraten und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor.

Als neutraler und unabhängiger Berater hat der Notar die Interessen aller Parteien im Blick und sorgt für faire und ausgewogene Regelungen.

Das Wichtigste zum Notar beim Immobilienkauf in Kürze:

  • Notar sorgt für rechtssicheren Immobilienkauf
  • Prüfung von Grundbuch und bestehenden Belastungen
  • Erstellung und Erklärung des Kaufvertrags
  • Auflassungsvormerkung sichert Käufer ab
  • Kaufpreis wird erst nach erfüllten Voraussetzungen fällig
  • Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach Kaufpreiszahlung
  • Notar koordiniert Banken, Behörden und Grundbuchamt
  • Notar- und Grundbuchkosten liegen meist bei 1,5–2 % des Kaufpreises

Leistunges eines Notars vor Beurkundung

Der Notar informiert die Vertragsbeteiligten über die bestehenden Regelungsmöglichkeiten und bespricht mit ihnen die jeweiligen Zielvorstellungen. Er berät die Beteiligten unparteiisch, klärt sie umfassend über eventuelle Risiken auf und zeigt ihnen mögliche Alternativgestaltungen auf. Dadurch werden Irrtümer vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt. Um festzustellen, wer der Eigentümer der Immobilie ist und inwiefern diese belastet ist, prüft der Notar das Grundbuch.

Damit der Käufer lastenfreies Eigentum erhält, müssen die noch eingetragenen Grundschulden bei der Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrags berücksichtigt werden.

Auf dieser Grundlage erstellt der Notar einen ausgewogenen Kaufvertragsentwurf, der den Interessen der Beteiligten entspricht. Dabei wird darauf geachtet, dass weder Käufer noch Verkäufer ungesicherte Vorleistungen erbringen. Dies gewährleistet, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn sein lastenfreier Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, bevor er den Kaufpreis erhalten hat.

Der Notar übersendet diesen Entwurf den Vertragsparteien, damit sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen und offene Fragen im Vorfeld klären können.

Leistungen eines Notars bei Beurkundung

Im Beisein aller Beteiligten wird der Vertrag im Rahmen der Beurkundung vollständig verlesen. Ein Verzicht auf das Verlesen ist nicht möglich. Dies würde zur Unwirksamkeit des Vertrags führen. Kann ein Beteiligter nicht anwesend sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag im Nachhinein zu genehmigen oder sich vertreten zu lassen. Abschließend erläutert der Notar den Beteiligten noch einmal den rechtlichen Inhalt und die Tragweite des Vertrags.

Der Vertrag wird erst unterzeichnet, wenn alle offenen Fragen beantwortet sind und letzte Änderungs- und Ergänzungswünsche berücksichtigt wurden.

Leistungen eines Notars nach der Beurkundung

Der Immobilienkauf ist mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Notar übernimmt nach dem Termin zahlreiche weitere Aufgaben, um den Eigentumsübergang rechtlich sicher und ordnungsgemäß abzuwickeln.

Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Abwicklung des Kaufvertrags. Der Notar sorgt dafür, dass alle im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen schrittweise erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Durch diese Vormerkung wird der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung abgesichert. In der Regel kann die Immobilie somit nicht ohne Weiteres anderweitig verkauft oder zusätzlich belastet werden.

Außerdem holt der Notar die erforderlichen Genehmigungen, Erklärungen und Bescheinigungen ein. Je nach Immobilie und Vertrag können dazu beispielsweise Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden, Verzichtserklärungen auf ein mögliches Vorkaufsrecht oder weitere behördliche Unterlagen gehören.

Erst wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Diese sogenannte Fälligkeitsmitteilung ist für den Käufer besonders wichtig, da sie sicherstellt, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Eigentumserwerb ausreichend abgesichert ist.

Nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde und alle notwendigen Unterlagen vorliegen, veranlasst der Notar schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.

Zwei Personen geben sich vor einem unterschriebenen Vertrag die Hand.

Worum kümmert sich der Notar beim Immobilienkauf konkret? Ein Überblick

Der Notar begleitet den Immobilienkauf nicht nur als reine Beurkundungsstelle. Er hat die Aufgabe, den gesamten rechtlichen Ablauf so zu gestalten, dass Käufer und Verkäufer abgesichert sind.

Zu den typischen Leistungen eines Notars beim Immobilienkauf gehören:

  • Prüfung des Grundbuchs
  • Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
  • neutrale Beratung beider Vertragsparteien
  • Erläuterung rechtlicher Risiken und Vertragsinhalte
  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Beantragung der Auflassungsvormerkung
  • Einholung notwendiger Genehmigungen und Erklärungen
  • Kommunikation mit Banken, Behörden und Grundbuchamt
  • Überwachung der Kaufpreisfälligkeit
  • Veranlassung der Löschung alter Grundschulden
  • Eintragung neuer Grundschulden zur Finanzierung
  • Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Gerade diese Koordination macht den Notar beim Immobilienkauf so wichtig. Käufer und Verkäufer müssen nicht jeden einzelnen rechtlichen Schritt selbst einleiten, sondern werden durch ein klar geregeltes Verfahren geführt.

Warum prüft der Notar das Grundbuch?

Das Grundbuch spielt beim Immobilienkauf eine zentrale Rolle. Darin ist vermerkt, wer Eigentümer der Immobilie ist und welche Rechte oder Belastungen bestehen. Dazu können beispielsweise Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauchrechte gehören.

Für Käufer ist diese Prüfung besonders wichtig, denn sie müssen wissen, welche Rechte Dritter mit der Immobilie verbunden sind. Nicht jede Eintragung ist automatisch problematisch, sie muss jedoch verstanden und im Kaufvertrag entsprechend berücksichtigt werden.

Wenn beispielsweise noch Grundschulden des Verkäufers bestehen, sorgt der Notar im Zuge der Kaufvertragsabwicklung dafür, dass diese gelöscht werden, sofern lastenfreies Eigentum vereinbart wurde. In der Regel erhält die Bank des Verkäufers dann einen Teil des Kaufpreises zur Ablösung des bestehenden Darlehens. Der restliche Betrag wird an den Verkäufer ausgezahlt.

Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden?

Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis üblicherweise nicht direkt beim Notartermin gezahlt. Der Kaufvertrag enthält stattdessen genaue Regelungen dazu, wann der Kaufpreis fällig wird.

In der Regel fordert der Notar die Kaufpreiszahlung erst dann an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen häufig:

  • die Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers
  • das Vorliegen notwendiger Genehmigungen
  • die Klärung möglicher Vorkaufsrechte
  • die Sicherstellung der Löschung nicht übernommener Belastungen
  • die Abstimmung mit finanzierenden Banken

Der Notar versendet die Fälligkeitsmitteilung, sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind. Erst danach sollte der Käufer den Kaufpreis zahlen. So wird vermieden, dass Käufer eine hohe Summe überweisen, ohne dass ihr Eigentumserwerb rechtlich ausreichend abgesichert ist.

Was ist die Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine wichtige Absicherung für den Käufer. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert dessen Anspruch auf Eigentumsübertragung.

Vereinfacht gesagt, reserviert die Auflassungsvormerkung die Immobilie rechtlich für den Käufer. Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung darf der Verkäufer die Immobilie nicht mehr ohne Weiteres an eine andere Person verkaufen oder Rechte eintragen lassen, welche die Ansprüche des Käufers beeinträchtigen würden.

Die Auflassungsvormerkung ist deshalb ein zentraler Schritt zwischen dem Notartermin und der endgültigen Eigentumsumschreibung.

Notar und Finanzierung: Welche Rolle spielt die Grundschuld?

Viele Käufer finanzieren den Kauf einer Immobilie mit einem Bankdarlehen. In diesem Fall verlangt die finanzierende Bank in der Regel eine Sicherheit im Grundbuch, in der Regel in Form einer Grundschuld.

Auch diese Grundschuld muss notariell bestellt werden. In der Regel erfolgt die Bestellung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. Der Notar sorgt dafür, dass die erforderlichen Unterlagen korrekt beurkundet und an das Grundbuchamt weitergeleitet werden.

Für Käufer ist Folgendes wichtig: Die Eintragung der Grundschuld ist häufig Voraussetzung dafür, dass die Bank das Darlehen auszahlt. Deshalb sollte die Finanzierung idealerweise vor dem Notartermin geklärt sein.

Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

In der Regel erfolgt die Schlüsselübergabe nicht automatisch direkt nach dem Notartermin. Wann Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen, ist üblicherweise genau im Kaufvertrag geregelt.

In der Regel ist dies der Zeitpunkt, zu dem der gesamte Kaufpreis gezahlt wurde. Ab diesem Zeitpunkt darf der Käufer die Immobilie nutzen, erhält die Schlüssel und trägt die laufenden Kosten, zum Beispiel Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld oder Betriebskosten. Gleichzeitig stehen ihm ab diesem Zeitpunkt auch mögliche Erträge, wie etwa Mieteinnahmen bei einer vermieteten Immobilie, zu.

Diese Regelung ist wichtig, um eindeutig festzulegen, ab welchem Zeitpunkt der Käufer wirtschaftlich für die Immobilie verantwortlich ist.

Was kostet der Notar beim Immobilienkauf?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf richten sich nicht nach einem frei verhandelbaren Honorar, sondern nach gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind dabei vor allem der Kaufpreis der Immobilie und der Umfang der beurkundeten und abgewickelten Tätigkeiten.

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen in der Regel auch Grundbuchkosten an. Wird der Kauf finanziert, entstehen darüber hinaus Kosten für die Bestellung und Eintragung der Grundschuld. Käufer sollten diese Nebenkosten daher frühzeitig in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen.

Als grobe Orientierung werden für Notar und Grundbuchkosten häufig 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises eingeplant. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob eine Grundschuld bestellt wird und welche Eintragungen oder Löschungen erforderlich sind.

Der Notar sorgt für Sicherheit beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf übernimmt der Notar eine zentrale Rolle. Er erstellt den Kaufvertrag, erläutert die rechtlichen Inhalte, prüft das Grundbuch und koordiniert die sichere Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung. Damit schützt er sowohl Käufer als auch Verkäufer vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Für Käufer bedeutet dies vor allem Sicherheit: Sie zahlen den Kaufpreis erst, wenn ihr Eigentumserwerb abgesichert ist. Auch Verkäufer sind geschützt, da die Eigentumsumschreibung erst erfolgt, wenn die Kaufpreiszahlung sichergestellt ist.

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte den Notartermin gut vorbereiten und den Vertragsentwurf sorgfältig prüfen. So lassen sich offene Fragen rechtzeitig klären und der Kauf kann geordnet, transparent und rechtssicher abgewickelt werden.

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Häufige Fragen zum Notar beim Immobilienkauf

Mehr anzeigen zum Thema Kann man eine Immobilie ohne Notar kaufen?

Kann man eine Immobilie ohne Notar kaufen?

Nein, ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag grundsätzlich nicht wirksam. Dies dient dem Schutz beider Vertragsparteien und soll verhindern, dass Käufer oder Verkäufer unüberlegt weitreichende Verpflichtungen eingehen.

Mehr anzeigen zum Thema Wer wählt den Notar aus?

Wer wählt den Notar aus?

In der Praxis wird der Notar meist vom Käufer vorgeschlagen, da er in der Regel auch die Notarkosten trägt. Rechtlich entscheidend ist jedoch, dass sich Käufer und Verkäufer auf einen Notar einigen. Der Notar bleibt dabei stets neutral und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei.

Mehr anzeigen zum Thema Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf?

Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf?

In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Für bestimmte Kosten, etwa die Löschung alter Belastungen des Verkäufers, kann jedoch eine andere Regelung im Kaufvertrag vorgesehen sein. Maßgeblich ist die konkrete Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag.

Mehr anzeigen zum Thema Wie lange dauert ein Notartermin?

Wie lange dauert ein Notartermin?

Ein Notartermin für den Kauf einer Immobilie dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Bei komplexeren Verträgen, besonderen Regelungen oder vielen Rückfragen kann er auch länger dauern. Wichtig ist, dass alle Beteiligten den Vertrag vollständig verstehen, bevor sie ihn unterschreiben.

Mehr anzeigen zum Thema Kann der Kaufvertrag nach dem Notartermin noch geändert werden?

Kann der Kaufvertrag nach dem Notartermin noch geändert werden?

Nach der Beurkundung sind Änderungen nur mit erneuter notarieller Mitwirkung möglich, sofern sie wesentliche Vertragsbestandteile betreffen. Käufer und Verkäufer sollten deshalb den Vertragsentwurf vor dem Termin sorgfältig lesen und offene Punkte frühzeitig klären.

Mehr anzeigen zum Thema Wann wird der Käufer Eigentümer?

Wann wird der Käufer Eigentümer?

Mit der Unterschrift beim Notar wird der Käufer noch nicht Eigentümer. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird er rechtlicher Eigentümer. Der Notartermin, die Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe sind zwar wichtige Zwischenschritte, ersetzen aber nicht die endgültige Eigentumsumschreibung.

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