Der Immobilienkauf ist mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Notar übernimmt nach dem Termin zahlreiche weitere Aufgaben, um den Eigentumsübergang rechtlich sicher und ordnungsgemäß abzuwickeln.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Abwicklung des Kaufvertrags. Der Notar sorgt dafür, dass alle im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen schrittweise erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Durch diese Vormerkung wird der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung abgesichert. In der Regel kann die Immobilie somit nicht ohne Weiteres anderweitig verkauft oder zusätzlich belastet werden.
Außerdem holt der Notar die erforderlichen Genehmigungen, Erklärungen und Bescheinigungen ein. Je nach Immobilie und Vertrag können dazu beispielsweise Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden, Verzichtserklärungen auf ein mögliches Vorkaufsrecht oder weitere behördliche Unterlagen gehören.
Erst wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Diese sogenannte Fälligkeitsmitteilung ist für den Käufer besonders wichtig, da sie sicherstellt, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Eigentumserwerb ausreichend abgesichert ist.
Nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde und alle notwendigen Unterlagen vorliegen, veranlasst der Notar schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.