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Weiße Wohnhäuser mit roten Dächern und Balkonen bei Sonnenschein.

Bau-Turbo in Baden-Württemberg: Unterstützung für den Wohnungsbau

Wohnraum ist vielerorts knapp, so auch in Baden-Württemberg. Gleichzeitig können langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren die Schaffung neuen Wohnraums erschweren. Der sogenannte Bau-Turbo soll hier Abhilfe schaffen und neue Möglichkeiten eröffnen. Kommunen erhalten mehr Spielraum, um Wohnungsbauprojekte schneller zu realisieren. Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden mit dem Maßnahmenpaket „Bau-Turbo BW“ bei der Umsetzung.

Das Wichtigste zum Bau-Turbo in BaWü in Kürze:

  • Bau-Turbo soll Wohnungsbau und Genehmigungsverfahren beschleunigen
  • Neue Regelungen im Baugesetzbuch gelten seit Oktober 2025
  • Erleichterungen etwa für Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung
  • Sonderregelung nach § 246e BauGB ist bis Ende 2030 befristet
  • Kommunen behalten die Entscheidungshoheit über konkrete Projekte
  • „Bau-Turbo BW“ unterstützt Kommunen mit Beratung, Planung und Fördergutscheinen
  • Auch Eigentümer und Investoren können von neuen Entwicklungsmöglichkeiten profitieren

Was steckt hinter dem Bau-Turbo?

Grundlage ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ des Bundes. Die entsprechenden Änderungen des Baugesetzbuchs sind seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft. Sie sollen die Nutzung vorhandener Flächen für neuen Wohnraum erleichtern und Planungsverfahren vereinfachen.

Dabei geht es beispielsweise um Nachverdichtung, die Erweiterung bestehender Gebäude oder die Umnutzung vorhandener Immobilien zu Wohnzwecken. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem Wohngebäude entstehen, die von den bisherigen Vorgaben eines Bebauungsplans abweichen. Selbst Flächen am Rand bestehender Siedlungen können in begrenztem Umfang berücksichtigt werden. Diese Sonderregelung nach § 246e Baugesetzbuch ist jedoch bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Wichtig ist jedoch: Der Bau-Turbo setzt bestehendes Baurecht nicht einfach außer Kraft. Nachbarliche Interessen, öffentliche Belange und mögliche Umweltauswirkungen müssen weiterhin berücksichtigt werden. Vor allem bleibt die Entscheidungshoheit bei den Städten und Gemeinden. Viele der neuen Möglichkeiten können nur mit deren Zustimmung genutzt werden.

So unterstützt Baden-Württemberg die Kommunen

Neue rechtliche Spielräume allein schaffen noch keinen zusätzlichen Wohnraum. Deshalb hat das Land das Maßnahmenpaket „Bau-Turbo BW“ entwickelt. Es unterstützt Kommunen dabei, die neuen Instrumente sicher und sinnvoll einzusetzen.

Ein zentraler Baustein sind die Fördergutscheine für Beratungs- und Planungsleistungen. Damit können Rechtsberatung, strategische Beratung oder konkrete Planungsleistungen mit bis zu 80 Prozent der Auftragssumme gefördert werden. Ergänzend bietet das Kompetenzzentrum Wohnen BW Online-Dialoge an. Eine praxisorientierte Handreichung sowie ein kommunales Experten-Netzwerk sollen den Erfahrungsaustausch und die Umsetzung vor Ort zusätzlich erleichtern.

Was bedeutet der Bau-Turbo für Eigentümer und Bauwillige?

Das Förderangebot des Landes richtet sich zwar in erster Linie an Kommunen, doch auch für private Eigentümer, Projektentwickler und Investoren können die neuen Möglichkeiten interessant sein. Potenziale ergeben sich beispielsweise bei der Aufstockung eines bestehenden Gebäudes, dem Ausbau zusätzlicher Wohnungen, der Umnutzung anderer Gebäude oder der Bebauung bislang schwer nutzbarer Flächen.

Ein automatischer Anspruch auf eine Genehmigung entsteht dadurch allerdings nicht. Ob der „Bau-Turbo” für ein konkretes Grundstück oder Projekt genutzt werden kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Entscheidung der jeweiligen Kommune ab. Die Architektenkammer Baden-Württemberg empfiehlt Bauwilligen und Vorhabenträgern deshalb, frühzeitig den Kontakt zur Kommune zu suchen.

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