Information zur Geldwäscheprävention – Pflichten des Immobilienmaklers
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Unsere Pflichten im Überblick
- Identifizierung unserer Vertragspartner
- Wir müssen Ihre Identität feststellen und dokumentieren, bevor wir für Sie tätig werden.
- Dazu benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei natürlichen Personen) bzw. aktuelle Handelsregisterauszüge (bei juristischen Personen).
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- Falls Sie im Auftrag einer anderen Person handeln, sind wir verpflichtet, die dahinterstehende natürliche Person zu ermitteln.
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
- Die erhobenen Daten und Kopien Ihrer Ausweisdokumente müssen wir mindestens 5 Jahre speichern.
- Meldepflicht bei Verdachtsmomenten
- Sollten im Verlauf unserer Geschäftsbeziehung Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auftreten, sind wir verpflichtet, dies unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden.
- Eine solche Meldung erfolgt ohne vorherige Information an Sie („Tipping-Off-Verbot“).
Ihre Mitwirkungspflicht
Damit wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, bitten wir Sie, die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Ohne diese Angaben dürfen wir keine Maklertätigkeit aufnehmen.
Datenschutz
Alle erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben verwendet und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen gesetzlichen Vorgaben.
Als ergänzende Information haben wir Ihnen hier ein Merkblatt des Regierungspräsidums Freiburg i. Br. bereitgestellt.